Brandschutz


Brandschutzbegehungen bringen es an den Tag:

In vielen Verwaltungsgebäuden werden die Fluchtwege, sprich Flure, aus Platznot, Bequemlichkeit, oder einfach Unwissenheit mit Brandlasten regelrecht vollgestellt.

Bequemlichkeit
Die harmloseste Variante besteht darin, Aktenschränke in die Flure zu stellen. Harmlos, weil es sich hier um passive Brandlasten handelt, d.h., eine Selbstentzündung ist nicht zu befürchten. Anders sieht es aber bei Elektrogeräten aus. Neben Getränkeautomaten werden auch „heißere“ Geräte in Fluchtwegen aufgestellt. Kaffeemaschinen, Kochplatten etc. sind in Flurnischen besonders „gut“ aufgehoben. Auch sehr häufig dort zu finden, weil es der Bequemlichkeit dient: der Fotokopierer.

Brandgefahr
Dass Elektrogeräte leicht brennen können, ist allen gegenwärtig und dass diese Gefahr sich drastisch erhöht, wenn die Funktion der Geräte eine Erwärmung voraussetzt, liegt auf der Hand.
Gerät ein Fotokopierer in Brand, entsteht aufgrund der großen Menge an Kunststoffen, Kabeln und Papier eine nicht zu unterschätzende Brandlast mit einer enormen Rauchentwicklung, die in wenigen Augenblicken in den relativ engen Fluren die Sicht und den Atem nimmt. Eine Flucht ist nicht mehr möglich.
Das Aufstellen von Schränken oder Geräten in den Fluchtwegen hat noch eine weitere negative Seite: die Einengung der Fluchtwegbreite. Die Fluchtwege werden dann zu Hindernissen und Engpässen, die die Flucht erschweren.


Maßnahmen:

1. Grundsätzlich sollten keine Brandlasten in den Fluchtwegen aufgestellt werden. Sorgen Sie dafür, diese Problematik durch eine organisatorische Regelung in den Griff zu bekommen.

2. Lässt sich aus Platzgründen nicht verhindern, dass Schränke oder ähnliches Mobiliar in den Fluchtfluren aufgestellt werden, ist für eine Sicherung der Brandlast zu sorgen. Die Industrie bietet mittlerweile sehr pfiffige Lösungen an.

a. Kopiergeräte lassen sich durch eine Brandschutzhaube der Fa. Stöbich brandschutztechnisch abschotten. Das System Copy-Cap besteht aus einer Haube inkl. „Schrank“, der nur wenige Zentimeter stark ist, einem Rauchmelder sowie der Stromversorgung (230 V).
Im Brandfalle erkennt ein Rauchmelder über dem Gerät die Brandgefahr. Daraufhin wird die Haube über dem Gerät entfaltet und schottet dieses rauchdicht ab. Die Haube besteht aus rauchundurchlässigem und feuerbeständigem Gewebe. Ein Stromausfall setzt das System nicht matt, sondern hat lediglich eine Auslösung zur Folge. Da das Gerät auch von Laien jederzeit in die Ausgangsposition zurückgesetzt werden kann stellt eine Auslösung kein Problem dar.

b. Schränke mit einem geprüften Feuerwiderstand von 30 Minuten bietet die Firma Priorit an, um auch größere Aktenmengen in Fluchtwegen lagern zu können. Sie sind mit selbstschließenden Türen ausgestattet und können optional eine Türfeststellanlage erhalten, die im Brandfall die Türen selbsttätig schließt.

Die vorgestellten Lösungen berücksichtigen nur den Brandschutz, aber nicht die Fluchtwegbreite. Es liegt also in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass bei der Umsetzung solcher Lösungen die erforderliche Fluchtwegbreite, wie sie in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben ist, erhalten bleibt.

3. Fluchtwegbreiten: Nach § 17.2 der Arbeitstättenverordnung ist eine Fluchtwegbreite von mind. 1,0 m einzuhalten, wenn max. 20 Personen auf diesen Fluchtweg angewiesen sind. Die Fluchtwegbreite erhöht sich auf mind. 1,25 m, wenn der Einzugsbereich des Fluchtweges 21 bis 100 Personen umfasst. Weitere 50 cm sind auf den letztgenannten Fall hinzuzurechnen (1,75 m), wenn bis zu 250 Personen diesen Fluchtweg benutzen müssen.

4. In jedem Falle sind die o.g. Werte trotz zulässiger Aufstellung von geschützten Schränken oder Kopierern einzuhalten. Es muss an der engsten Stelle gemessen werden, und es spielt keine Rolle, wenn die Breite an der engsten Stelle nur wenige cm unter dem geforderten Wert liegt. Selbst dann ist die Aufstellung nicht zulässig!
Wie wichtig die Umsetzung von Brandschutz ist, sieht an den Beispielen vieler Betriebsstätten, die einen vermeintlich guten Brandschutz hatten und trotzdem abgebrannt sind.

Brandschutzbeauftragte der Versicherungen und die Feuerwehr
beraten Sie gerne.