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Fundsachen
Es muss im Unternehmen eine Richtlinie geben, wie mit Fundsachen umzugehen ist.
Insbesondere bei Unternehmen, bei denen wechselndes Personal die Werkschutzdiensttätigkeit wahrnimmt, um ggf. den Umgang mit
Fundsachen einheitlich zu regeln und von Vorgesetzten zu kontrollieren.
Dazu gehört es, dass Fundmeldungen unbedingt in das Wachbuch einzutragen sind und aus dem Wachbuch die Führungsaufsicht
hergeleitet werden kann. Wenn nichts eingetragen ist, kann auch niemand die Fundsache weiter verfolgen.
Bei Annahme einer Fundsache ist im Beisein des Finders bzw. der abgebenden Person eine genaue Auflistung und
Beschreibung aller Teile der Fundsache vorzunehmen. Wichtig ist, dass der Finder bzw. die die Sache abgebende Person als Zeugen anwesend sind.
Dazu ist es auch wichtig, dass die Personalien (Name, Abteilungszugehörigkeit etc.) des Finders oder der Finderin notiert werden.
Eine Fundmeldung ist auszufüllen und den zuständigen Unternehmensmitarbeitern zuzuleiten. Sinnvoll ist es, vor allem in größeren Unternehmen,
dass hierzu ein Formular existiert. Es ist vom Finder zu unterschreiben. Fundsache und Fundmeldungen sollten auf jeden Fall an die
Werkschutzleitung weitergegeben werden. Ein kurzer Eintrag ins Wachbuch ist zwingend erforderlich.
Genauso sorgfältig ist mit der Rückgabe von Fundsachen umzugehen. Wenn jemand eine Verlustmeldung abgibt, die mit der Fundsache
übereinstimmen könnte, so ist vom Verlierer die Fundsache und deren Inhalt genau zu beschreiben.
Es sind die Personalien des Verlierers aufzunehmen. Lassen Sie die Vollzähligkeit der Fundsache überprüfen und bestätigen.
Die Rückgabe ist auf der Fundmeldung mit Angabe der Daten des Verlierers zu quittieren.
Fundsachen müssen sorgfältig aufbewahrt werden (in der Regel zwei Jahre). Nicht abgeholte Fundsachen werden dann dem zu
sichernden Betrieb übergeben.
Fundsachen sind unter Verschluss aufzubewahren. Es sollte dafür ein verschlossener Raum mit geeigneten Regalen oder auch bei
kleineren Unternehmen ein verschließbarer Schrank bei der Werkschutzleitung oder einer benannten Stelle zur Verfügung stehen.
So wird korrekt mit Fundsachen umgegangen.