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Raubüberfall beim Öffnen der Geschäfte
Raubüberfall auf Filialleiter
(mit Elektroschocker bedroht)
Im Laufe des letzten Jahres überfiel ein maskierter Räuber den Leiter eines bekannten Marktes in Hessen.
Der Verantwortliche wollte gerade den Hintereingang aufschließen, als der Räuber plötzlich aus einem Gebüsch auf ihn
zusprang und Ihn mit einem Elektroschocker bedrohte.
Während einer kurzen Rangelei gelang es dem Marktleiter jedoch, sich in den Innenflur des Gebäudes zu flüchten und
die Tür hinter sich zu verschließen und so den Täter auszusperren, der daraufhin ohne Beute flüchtete.
Der Überfall ist symptomatisch:
In letzter Zelt wurden wiederholt Überfälle morgens versucht. Die Täter sind vermutlich der Rauschgiftszene zuzuordnen.
Sie befürchten abends, wenn viel in der Kasse ist, zu viele Sicherheitsmaßnahmen und begnügen sich daher mit
dem Wechselgeld vor Kassenöffnung.
Maßnahmen
1. Es ist daher wichtig, dass die Handelsketten auch für diese Situation verstärkt Vorsorge treffen.
Vor allem sind die Personen, die die Öffnungsvorbereitungen treffen, auf die zunehmende Gefahr eines Überfalls hinzuweisen.
2. Sie müssen ebenfalls über die zunehmend bei Überfällen eingesetzten Elektroschocker informiert werden.
3. Der vorliegende Fall lehrt, dass Verstecke in der Nähe zum Eingangsbereich behandelt werden müssen.
Sträucher so kurz halten, dass sich niemand hinter ihnen verbergen kann. Verschläge für Mülltonnen und verwinkelte Hausecken können durch Spiegel einsehbar gestaltet werden.
4. Wichtig ist, dass Umgebungslicht vorhanden ist. In der dunklen Jahreszeit sollte ggf. im Zugangsbereich und Umfeld bewegungsabhängige Beleuchtung vorgesehen werden.
5. Gute Erfahrungen haben einzelne Anwender auch mit Schaltuhr gesteuerter Beleuchtung, die schon einige Zelt vor dem Eintreffen der Berechtigten eingeschaltet wird und das Umfeld ausleuchtet.
6. Eine Handelskette lässt seine erstankommenden Mitarbeiter um das frei stehende Gelände eine Runde fahren und so Gegenobservieren. Die Mitarbeiter nutzen dann ganz offensiv ihr Handy und halten es auch während des Betreten des Marktes scheinbar gesprächsbereit in der Hand, wenn sie Personen im Umfeld beobachten.
Das kann sehr präventiv wirken.
7. Gefahrenmeldeanlage mit Notruf:
Märkte sollte über eine Gefahrenmeldeanlage verfügen, die bei der Unscharfschaltung die Möglichkeit zum Notruf bietet.
Ein Einzelhändler, der schon zweimal überfallen wurde, hat an verschiedenen Stellen des Eingangs versteckte Nottaster angebracht, die nach Unscharfschaltung solange aktiv sind, wie die Tür nicht wieder von innen verschlossen wurde, plus 10 Minuten.