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Brandschutz

Brandschutzbegehungen bringen es an den Tag:
 
In vielen Verwaltungsgebäuden werden die Fluchtwege, sprich Flure, aus Platznot, Bequemlichkeit, oder einfach Unwissenheit mit Brandlasten regelrecht vollgestellt.

Bequemlichkeit
Die harmloseste Variante besteht darin, Aktenschränke in die Flure zu stellen.

Harmlos, weil es sich hier um passive Brandlasten handelt, d.h., eine Selbstentzündung ist nicht zu befürchten. Anders sieht es aber bei Elektrogeräten aus. Neben Getränkeautomaten werden auch „heißere“ Geräte in Fluchtwegen aufgestellt.

Kaffeemaschinen, Kochplatten etc. sind in Flurnischen besonders „gut“ aufgehoben.

Auch sehr häufig dort zu finden, weil es der Bequemlichkeit dient: der Fotokopierer.

Brandgefahr

Das Elektrogeräte leicht brennen können, ist allen gegenwärtig und dass diese Gefahr sich drastisch erhöht, wenn die Funktion der Geräte eine Erwärmung voraussetzt, liegt auf der Hand.
Gerät ein Fotokopierer in Brand, entsteht aufgrund der großen Menge an Kunststoffen, Kabeln und Papier eine nicht zu unterschätzende Brandlast mit einer enormen Rauchentwicklung, die in wenigen Augenblicken in den relativ engen Fluren die Sicht und den Atem nimmt. Eine Flucht ist meistens nicht mehr möglich.
Das Aufstellen von Schränken oder Geräten in den Fluchtwegen hat noch eine weitere negative Seite: die Einengung der Fluchtwegbreite. Die Fluchtwege werden dann zu Hindernissen und Engpässen, die die Flucht erschweren.                      


Maßnahmen:

1. Grundsätzlich sollten keine Brandlasten in den Fluchtwegen aufgestellt werden. Sorgen Sie dafür, diese Problematik durch eine organisatorische Regelung in den Griff zu bekommen.                      

2. Lässt sich aus Platzgründen nicht verhindern, dass Schränke oder ähnliches Mobiliar in den Fluchtfluren aufgestellt werden, ist für eine Sicherung der Brandlast zu sorgen. Die Industrie bietet mittlerweile sehr pfiffige Lösungen an.
 
3. Kopiergeräte lassen sich durch eine Brandschutzhaube abschotten und mit einem Rauchmelder sowie einer sicheren Stromversorgung (230 V) absichern.
Im Brandfalle erkennt ein Rauchmelder über dem Gerät die Brandgefahr. Daraufhin wird die Haube über dem Gerät entfaltet und schottet dieses rauchdicht ab. Die Haube besteht aus rauchundurchlässigem und feuerbeständigem Gewebe. Ein Stromausfall setzt das System nicht matt, sondern hat lediglich eine Auslösung evtl. über Ihre Meldeanlage (Alarmanlage) zur Folge. 
 
Die vorgestellten Lösungen berücksichtigen nur den Brandschutz, aber nicht die Fluchtwegbreite. Es liegt also in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass bei der Umsetzung solcher Lösungen die erforderliche Fluchtwegbreite, wie sie in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben ist, erhalten bleibt.                      
 
4. Fluchtwegbreiten: Beachten Sie § 17.2 der Arbeitstättenverordnung Fluchtwegbreite. 
 
Wie wichtig die Umsetzung von Brandschutz ist, sieht an den Beispielen vieler Betriebsstätten, die einen vermeintlich guten Brandschutz hatten und trotzdem abgebrannt sind.

 

 

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